Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung:
Die Vergütungen für die Tätigkeiten der Steuerberater sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Sie sind auf den Standartfall zugeschnitten abhängig von dem jeweiligen Gegenstandswert und stellen einen gesetzlich definierten Abrechnungsrahmen dar.
Diese Vergütungssätze sind als gesetzliche Untergrenze in gerichtlichen Angelegenheiten vorgeschrieben.
Pauschalhonorar:
Bei langfristigen Mandaten und/oder Projektbezogen können Pauschalhonorare vereinbart werden.
Zeitabhängige Vergütung (Stundensatz):
Die zeitabhängige Vergütung wird aufwandsbezogen (nach dem Zeiteinsatz) berechnet. Die Höhe bemisst sich je nach Schwierigkeit des Falles der Wertschöpfung und dem Haftungsrisiko für den Mandanten.